Allgemeine Vertragsbedingungen zur Fitness-Mitgliedschaft

1.Geltung
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Verträge der Asia Spa Leoben BetriebsgmbH (im Folgenden „ASL“) über die Nutzung des Fitnessstudios „Asia Fitness Leoben“.
1.2. Die ASL wird diese AGB im Eingangsbereich des Fitnessstudios aushängen. Für den Fall, dass der Fitnessstudiobetreiber online Vertragsabschlüsse anbietet, sind diese auch auf der Website abrufbar.
1.3. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit dem Fitnessstudiobe-treiber abgeschlossenen Fitnessvertrages zur Betretung und Benutzung der Fitnesseinrichtung sowie der in der Mitgliedschaft inkludierten Leistungen (z.B.: Asia Spa Wasserwelt, Gruppenkurse) im Rahmen der in der jeweiligen Mitgliedschaft definierten Zutritts- und Nutzungszeiten berechtigt sind.
1.4. Der Benutzer bestätigt mit seiner Unterschrift und der Anmeldung die Hausordnung gelesen und diese Vertragsgrundlage erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Hausordnung kann ein befristetes oder dauerhaftes Hausverbot ausgesprochen werden.

2. Vertragsschluss
2.1. Der Vertrag zwischen der ASL und dem Mitglied kommt durch Unterfertigung des Fitnessvertrages im Fitnessstudio oder durch Abschluss des Fitnessvertrages über die Website des Asia Fitness Leoben zustande. Für Online-Verträge mit Verbrauchern gelten die Sonderbestimmungen nach Punkt 9. dieser AGB. Einzelvertragliche Regelungen im Fitnessvertrag gehen diesen AGB vor.
2.2. Bei Vertragsabschluss wird dem Mitglied eine Kopie des Fitnessvertrages per E-Mail zugestellt. Dem Mitglied sind auf Wunsch weitere Vertragskopien auszufolgen.
2.3. Verträge mit Minderjährigen (unter 18 Jahre) können nur mit schriftlicher Zustimmung des gesetzlichen Vertreters abgeschlossen werden.

 

3. Leistungsgegenstand und Leistungsumfang
3.1. Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem Fitnessvertrag und der gewählten Mitgliedschaft. Kurse im Kursraum nach Verfügbarkeit und Anmeldung.
3.2. Eine Übertragung der Mitgliedschaft ist ausgeschlossen.

4. Nutzung des Fitnessstudios
4.1. Zutrittsgewährung
4.1.1. Jedes Mitglied ist zur Betretung und Nutzung des Fitnessstudios und deren Einrichtungen während der Öffnungszeiten und nach Maßgabe der jeweiligen Art der Mitgliedschaft berechtigt.
4.1.2. Jedes Mitglied erhält bei Vertragsschluss ein Zutrittsmedium. Für das Zutrittsmedium sind EUR 10,00 Pfand zu entrichten. Das Zutrittsmedium ist nicht übertragbar. Jede unbefugte Weitergabe des Zutrittsmediums ist untersagt. Jedes Mitglied ist verpflichtet, das Zutrittsmedium sorgfältig zu verwahren. Jeder Verlust sowie jede Beschädigung ist dem Fitnessstudiobetreiber unverzüglich zu melden. Bei schuldhaftem Verlust oder schuldhafter Unbrauchbarmachung des Zutrittsmediums durch das Mitglied ist für die Neuausstellung des Mediums eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 25,00 zu entrichten. Das alte Medium verliert mit Ausstellung des neuen Mediums seine Gültigkeit.
4.1.3. Der Zutritt zum Fitnessstudio ist ausschließlich mit aufrechter Mitgliedschaft und gültigem Zutrittsmedium möglich.
4.1.4. Alkoholisierten Mitgliedern sowie Mitgliedern, die unter erkennbaren Einfluss von sonstigen Sucht- oder Betäubungsmitteln stehen, kann der Zutritt für die Dauer der Beeinträchtigung verweigert werden.
4.1.5. Die Mitnahme von Waffen, Einnahme von alkoholischen Getränken, illegalen Sucht- und Betäubungsmitteln sowie nicht zugelassener leistungssteigernder Mittel in den Räumlichkeiten ist untersagt.
4.1.6. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass Trainer, Betreuungs- und Auf-sichtspersonen nicht während der gesamten Öffnungszeit im Fitnessstudio anwesend sind. Eine Einweisung in die Bedienung von Geräten oder Hilfestellung bedarf daher einer Terminvereinbarung.
4.2. Hygienevorschriften
4.2.1. Aus hygienischen Gründen ist die Betretung und Nutzung der Trainingsgeräte und Trainingsbereiche nur mit Sportkleidung und sauberen Sportschuhen gestattet. Das Mitglied hat weiters ein Handtuch mitzuführen, welches auf den Einrichtungen oder Matten unterzulegen ist, um Schweiß von diesen hintan zu halten.
4.2.2. Die Mitnahme oder der Verzehr von mitgebrachten Speisen ist untersagt.
4.2.3. Sämtliche Bereiche des Fitnessstudios sind sauber zu halten. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
4.3. Sicherheitsvorschriften und Haftung
4.3.1. Die Benutzung der Fitness-Geräte ist nur erlaubt, wenn eine Einweisung in die Funktionsweise der Geräte durch einen Fitnesstrainer der ASL erfolgt ist. Das Starterpaket dient zur individuellen Diagnostik und Erstellung eines persönlichen Trainingsplans. Den Anweisungen des Lehrpersonals ist Folge zu leisten.
4.3.2. Für Folgen unsachgemäßer Durchführung von Übungen, insbesondere zu hoher Gewichtsbelastungen haftet die ASL nicht. Das Mitglied versichert, dass es nicht an ansteckenden Krankheiten leidet und dass dem Training in der ASL keine medizinischen Gründe entgegenstehen. Die ASL haftet nicht für selbstverschuldete Unfälle.
4.3.3. Sämtliche Einrichtungen, Trainingsgeräte und Trainingsbereiche sind pfleglich und schonend zu behandeln.
4.3.4. Das Mitglied ist verpflichtet, mitgebrachte Kleidung und Wertgegenstände in die dafür vorgesehenen Spinde einzuschließen. Die ASL übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigung von Kleidung oder Wertgegenständen. Dies gilt auch bei der Nutzung etwaiger von der ASL zur Verfügung gestellter Schließfächer. Diese können von der ASL bei Missbrauch durch den Kunden geöffnet werden.
4.4. Unterlassen von Gefährdungen und Belästigungen
4.4.1. Jedes Mitglied hat unnötigen Lärm, Belästigungen und jede Gefährdung von anderen Mitgliedern zu unterlassen.
4.4.2. Die Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen anderer Mitglieder ist nur nach deren vorheriger Einwilligung zulässig.
4.4.3. Im Falle von Verletzungen anderer Mitglieder ist jedes Mitglied angehalten, zumutbare Hilfeleistungsmaßnahmen zu setzen und Erste Hilfe zu leisten.
4.5. Sonstiges
4.5.1. Soweit es zur Einhaltung der in diesen AGB festgelegten Vorschriften erforderlich ist, um Gefahren vorzubeugen, Schäden zu vermeiden und abzuwehren sowie um Belästigungen und Beeinträchtigungen der Gesundheit anderer Mitglieder hintanzuhalten, können der Fitnessstudiobetreiber und seine Mitarbeiter Verhaltensanweisung erteilen. Diesen Anweisungen ist Folge zu leisten. Mitglieder, die diesen Verhaltensanweisungen nicht Folge leisten, können für eine angemessene Dauer des Fitnessstudios verwiesen werden.
4.5.2. Das Anbieten sowie die Abhaltung jeglicher selbstständiger Gewerbeausübung im Fitnessstudio, wie etwa entgeltliche Coachings, Kurse oder sonstiger kostenpflichtiger Trainingseinheiten bedarf voriger individueller Vereinbarung mit dem Fitnessstudiobetreiber.
4.5.3. Der Fitnessstudiobetreiber ist nicht verpflichtet, die psychische und physische Eignung eines Mitglieds zu überprüfen. Die gewählte Art, der Umfang und die Intensität des Trainings liegen in der Eigenverantwortung jedes einzelnen Mitglieds. Es wird dringend empfohlen, das Training stets nach den individuellen körperlichen Fähigkeiten auszurichten und bei Auftreten von Beschwerden die Übungen abzubrechen und gegebenenfalls einen Arzt aufzusuchen. Die ASL behält sich vor ein ärztliches Attest zur Bescheinigung der Sporttauglichkeit vor Aufnahme des Kunden zu verlangen und die Mitgliedschaft vom Ergebnis des Attestes abhängig zu machen.

 

5. Nutzungszeiten
5.1. Das Fitnessstudio, Bad und ggf. Sauna sind für den Kunden zu den auf der Homepage des Asia Hotel & Spa Leoben sowie des Asia Fitness Leoben veröffentlichten Öffnungszeiten zugänglich.
5.2. Es bestehen maximal zulässige gleichzeitige Besucherzahlen in den einzelnen Bereichen des Asia Spa. Bei Erreichen der maximalen Besucherzahlen ist es nicht gestattet, weitere Besucher einzulassen. Aufgrund dieser Beschränkung ist es möglich, dass die jeweiligen Bereiche trotz einer Dauerkarte/Mitgliedschaft zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht besucht werden können, wenn zu diesem Zeitpunkt die maximale Besucherzahl erreicht ist. Es wird darauf hingewiesen, dass in jedem Falle keine (anteilige) Rückvergütung der Kosten der Dauerkarte/der Mitgliedschaft oder auf die Verlängerung ihrer Gültigkeitsdauer hin geltend gemacht werden kann.

6. Entgelt
6.1. Das vertraglich vereinbarte Entgelt (Mitgliedsbeitrag) gilt für die vertraglich vereinbarte Laufzeit der Mitgliedschaft und ist jeweils am 1. eines Monats im Vorhinein zur Zahlung fällig. Alternativ einmalig und in Gänze zu Beginn des ersten Monats der Mitgliedschaft für die gesamte Vertragslaufzeit Der Mitgliedsbeitrag versteht sich inkl. Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn Sie am Fälligkeitstag veranlasst worden ist.
6.2. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Fitnessstudiobetreiber berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe in Rechnung zu stellen. Bei Zahlungsrückständen können darüber hinaus Betreibungskosten in der Höhe von bis zu EUR 25,00 geltend gemacht werden, sofern die Kosten zur Einbringung der Rückstände notwendig sowie zweckentsprechend sind und in einem angemessenen Verhältnis zur offenen Forderung stehen. Bei monatlicher Zahlung und verpflichtender Teilnahme am Lastschriftverfahren ist auf eine ausreichende Deckung des Kontos zum Abbuchungstermin zu achten. Bei Rückgang des Lastschrifteinzuges aufgrund Unterdeckung behält sich die ASL vor, eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von € 25,- zu verrechnen.
6.3. Der Mitgliedsbeitrag ist wertgesichert. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020 oder ein an seine Stelle tretender Index.
6.4. Starterpaket / Onboarding: Bei Vertragsabschluss wird zusätzlich pro Mitgliedschaft einmalig das Starterpaket abgebucht (Ausnahme: Einmonatsmitgliedschaft und Vorauszahler). Dieses Paket beinhaltet eine individuelle Diagnostik und die Erstellung eines persönlichen Trainingsplans.
6.5. Speisen und Getränke sowie eventuelle Leistungen für Massagen und Kosmetikbehandlungen sind im Preis nicht eingeschlossen. Das Mitbringen und der Verzehr eigener Speisen sind nicht erwünscht.
6.6. Änderungen der Anschrift und Kontodaten sind der ASL unverzüglich mitzuteilen. Der Vertrag zwischen dem Kunden und der ASL wird in Schriftform abgeschlossen. Alle Änderungen bedürfen ebenfalls der Schriftform. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

7. Vertragsdauer und (vorzeitige) Beendigung des Vertrages
7.1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt – soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde – bis zu 12 Monate. Der Vertrag kann von beiden Seiten erstmals zum Ende der Mindestvertragslaufzeit (das bedeutet, dass der Vertrag mit Ablauf des letzten Tages der Mindestvertragslaufzeit endet) und nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit jeweils zum Ende eines jeden Kalendermonates gekündigt werden. Die Kündigung ist rechtzeitig, wenn sie dem Vertragspartner spätestens einen Monat vor Vertragsende zugegangen ist oder mitgeteilt wurde.
7.2. Der Fitnessstudiobetreiber kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit und ohne an Kündigungsfristen und -termine gebunden zu sein – kündigen, wenn:
7.2.1. das Mitglied wiederholt und trotz zweimaliger erfolgloser Abmahnung erneut gegen die Vorschriften zur Nutzung des Fitnessstudios verstößt;
7.2.2. Das Mitglied nach Abschluss des Fitnessvertrages von ihrer Schwanger-schaft erfährt. Die Verhinderung ist durch ein ärztliches Attest zu bescheinigen. Im Falle der Schwangerschaft ist zur Bescheinigung die Vorlage des Mutter-Kind-Passes oder eines entsprechenden ärztlichen Attests erforderlich.
7.3. Für die Dauer der Aussetzung ist das Mitglied von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages befreit. Die Leistungen des Fitnessvertrages können vom Mitglied während der Dauer der Aussetzung nicht in Anspruch genommen werden. Nimmt das Mitglied trotz Aussetzung des Vertrages Leistungen des Fitnessstudios in Anspruch, kommt es zu keiner Befreiung von der Zahlungspflicht.
7.4. Im Falle der Schwangerschaft endet die Verhinderung 8 Wochen nach dem Ende der Schwangerschaft.
7.5. Dauert die Verhinderung aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls länger als 90 Tage an, kann das Mitglied den Vertrag kündigen, ohne an den Kündigungsverzicht, die Kündigungsfristen und Termine gebunden zu sein.
7.6. Das Recht beider Vertragsparteien, den Fitnessvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, wird durch diese besonderen Kündigungsmöglichkeiten weder ausgeschlossen noch beschränkt.

8. Betriebsunterbrechungen
8.1. Zur Sanierung, Reinigung und Reparatur des Fitnessstudios sind gänzliche Betriebsunterbrechungen bis zum Ausmaß von 14 durchgängigen Kalendertagen, höchstens aber von 21 Kalendertagen pro Jahr möglich. Diese Betriebsunterbrechungen sind mindestens 7 Tage vorab per Aushang im Fitnessstudio bekanntzumachen. Ungeachtet dessen, hat der Fitnessstudiobetreiber Betriebsunterbrechungen auf ein geringstmögliches Ausmaß zu beschränken.

9. Sonderbestimmungen für Online-Verträge mit Verbraucher
9.1. Verbraucher können Online-Verträge binnen vierzehn Tagen ab Vertragsschluss ohne Angaben von Gründen widerrufen werden. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher den Fitnessstudiobetreiber [Asia Fitness Leoben, In der Au 3 – 8700 Leoben, 03842 24500 510, fitness@asiaspa.at] mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abzusenden. Für den Widerruf kann das Muster-Widerrufsformular auf der Website des Asia Fitness Leoben unter www.asiafitness.at verwendet werden. Dieses befindet sich im Footer auf der Website zum downloaden.
9.2. Wenn ein Verbraucher den Vertrag widerruft, wird der Fitnessstudiobetreiber sämtliche Zahlungen, die vom Verbraucher geleistet wurden, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung des Widerrufs beim Fitnessstudiobetreiber eingegangen ist, zurückzahlen. Für diese Rückzahlung verwendet der Fitnessstudiobetreiber dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Verbraucher wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

10. Änderung der AGB
10.1. Der Fitnessstudiobetreiber behält sich das Recht vor, Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vorzunehmen.
10.2. Der Fitnessstudiobetreiber wird das Mitglied rechtzeitig vor Wirksamwer-den der Änderungen davon informieren. Die Verständigung kann auch per E-Mail erfolgen.
10.3. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn das Mitglied den Änderungen nicht binnen vier Wochen ab Zugang der Verständigung erkennbar widerspricht. Der Fitnessstudiobetreiber wird das Mitglied gesondert darauf hinweisen, dass die Änderungen mangels rechtzeitigen Widerspruchs als genehmigt gelten.

11. Schlussbestimmungen
11.1. Das Mitglied hat bei Abschluss des Fitnessvertrages wahrheitsgemäße Angaben über vertragsrelevante persönliche Daten zu machen. Das Mitglied hat dem Fitnessstudiobetreiber jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung, etc.) unverzüglich bekanntzugeben.
11.2. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so bleibt die Gültigkeit der AGB im Übrigen unberührt.
11.3. Gerichtsstand: Erfüllungsort für alle Verpflichtungen ist der Sitz der ASL in Leoben.